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Beamtendarlehen und Beamtendarlehen ö.D +5

Voraussetzungen

Wir vermitteln Beamtendarlehen für Beamte auf Lebenszeit, Lehrer, DO-Angestellte, unkündbare Angestellte u. Arbeiter im Öffentlichen Dienst, Beamte auf Probe, Berufssoldaten und Richter.

NEU ab 01.03.2007:

Angestellte u. Arbeiter die seit mindestens 5 Jahren im öffentlichen Dienst tätig sind.

Darlehenshöhe und Laufzeit:

Die maximale Höhe richtet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen des Darlehnsnehmers. In der Regel werden Darlehen bis zum 15- fachen des Nettoeinkommens gewährt. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Jahre - bis maximal 20 Jahre.

Darlehensrückzahlung / Tilgung:

Die Tilgung wird aufgrund der abzuschließenden Lebensversicherung ausgesetzt. Darüber hinaus ist keine zusätzliche Tilgung erforderlich. Der Darlehensnehmer kann jedoch das Darlehen jederzeit vorzeitig in einer Summe oder in mehreren Teilbeträgen zurückführen. Wird das Beamtendarlehen zwischenzeitlich nicht oder nur teilweise getilgt, wird spätestens nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer das Beamtendarlehen mit der gleichzeitig fälligen Lebensversicherung getilgt.

Lebensversicherung:

Die Laufzeit der Lebensversicherung muß der des Beamtendarlehens entsprechen, damit das Darlehen aus der fälligen Lebensversicherung zurückgezahlt werden kann, sofern es zwischenzeitlich nicht getilgt worden ist. Die Lebensversicherung ist eine Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall und wird fällig bei Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder im Todesfall des Beamten. Zusatzrisiken wie z.B. Berufsunfähigkeit oder Unfall können zusätzlich mitversichert werden. Die Höhe der Lebensversicherungsbeiträge ist vom Eintrittsalter des Beamten abhängig. Die Lebensversicherung ist gewinnbeteiligt.

Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, den größten Teil der Zinsgewinne an die Versicherungsnehmer auszuschütten. Die jeweils angegebenen Werte können nur Richtwerte sein.

Verwendungszweck:

Der Verwendungszweck ist grundsätzlich frei - jedoch müssen anderweitig bestehende Kredite durch das Beamtendarlehen abgelöst werden (ausgenommen sind Baufinanzierungen).

Sicherheiten:

Die Absicherung erfolgt ausschließlich über eine "stille Gehaltsabtretung". Sie wird der zuständigen Gehaltsstelle nur vorgelegt, wenn der Beamte seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Zur Sicherheit seiner Familie und auch zur Sicherheit des Darlehnesgebers ist der Abschluß einer Lebensversicherung in Darlehenshöhe erforderlich.

Sie bekommen den Darlehensbetrag ausgezahlt, gleichzeitig wird eine Kapitallebensversicherung in gleicher Höhe abgeschlossen. Am Ende der Laufzeit wird durch die Lebensversicherung nicht nur das Darlehen getilgt, sondern Sie erhalten darüber hinaus eine nicht unerhebliche Gewinnausschüttung ausgezahlt.